VOGEL + HEINRICH

Ihre Vertrauensanwältinnen

Wir nehmen für ausgewählte Unternehmen als Vertrauensanwältinnen Hinweise zu möglichen strafbewehrten Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettenschutzgesetz (LkSG) entgegen.

In diesem Sinne arbeiten wir für unsere Auftraggeber als sogenannte “interne Hinweisgebermeldestelle” oder Ombudspersonen. Zu unseren Vertragspartnern gehören mittelständische und größere regional wie international agierende Unternehmen. 

Rechtsanwältin Claudia Vogel

Fachanwältin für Strafrecht

Claudia Vogel studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster, Lausanne und Regensburg.

Seit 2005 ist Claudia Vogel als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Sie bearbeitet seither Mandate in den Bereichen des Straf-, Arbeits- und Migrationsrechts.

Als Fachanwältin für Strafrecht verfügt sie über umfassende theoretische und praktische Erfahrungen in der Strafverteidigung und dem Ablauf einer Strafuntersuchung. Zudem nimmt sie verschiedene Lehrtätigkeiten wahr.

Fremdsprachen: englisch

Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich

Stefanie Heinrich studierte an den Universitäten in Freiburg, Leuven und Galway. Sie ist seit Februar 2021 selbstständige Rechtsanwältin.

Stefanie Heinrich war mehrere Jahre in der Strafverfolgung tätig. In dieser Funktion unterstützte und leitete sie komplexe Strafuntersuchungen in Bereichen des internationalen Strafrechts, der Güterkontrolle sowie der Geldwäsche-, Korruptions- und Terrorismusbekämpfung, überwiegend für die schweizerische Bundesanwaltschaft.

Stefanie Heinrich ist Teil des Expertenpools von Justice Rapid Response (JRR). Sie hat im internationalen Strafrecht an der NUI Galway, Irland, promoviert. Sie verfügt über einen Master in Kriminologie von der KU Leuven, Belgien, sowie den CAS pour la Magistrature pénale der ERMP (Neuchâtel, Schweiz).

Fremdsprachen: englisch und französisch